Sie sind hier: »
Verwaltungstechnische Betreuung von Kirchengemeinden
Die Erledigung des Kassen- und Rechnungswesens und die laufenden Verwaltungsgeschäfte (ohne Pfarramtsbereich) werden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart wahrgenommen durch:
• auf Zeit bestellte Kirchenpfleger (nebenberuflich) - gemäß § 62 Abs. 2 KGO
• hauptberufliche Kirchenpfleger - gemäß § 62 Abs. 3 KGO
Zuordnung
Für Kirchengemeinden, die keinen hauptberuflichen, als Fachmann gemäß § 62 Abs. 3 KGO ausgebildeten Kirchenpfleger haben, kann die fachliche Betreuung durch einen gemeinsamen Fachbeamten (Verwaltungsaktuar) vom Diözesanverwaltungsrat angeordnet werden (§ 65 Abs. 1 KGO). Gemäß § 65 Abs. 2 KGO ist der gemeinsame Fachbeamte innerhalb seines Bezirkes zur fachlichen Beratung und Unterstützung in Verwaltungsangelegenheiten berufen. Er besorgt die Haushalte und Rechnungsgeschäfte sowie die sonstigen mit Zustimmung oder durch Anordnung der Aufsichtsbehörde übertragenen Angelegenheiten.
Strukturen
Die Aufgaben der fachlichen Betreuung von Kirchengemeinden durch katholischen Verwaltungszentren kann übertragen werden an
• katholische Verwaltungszentren in Trägerschaft der Diözese (bisherige Verwaltungsaktuariate),
• katholische Verwaltungszentren in Trägerschaft von (Gesamt-) Kirchengemeinden i.V.m. hauptberuflich besetzten Kirchenpflegen.
Gemäß § 65 Abs. 4 KGO werden die Kirchengemeinden, für die ein gemeinsamer Fachbe¬amter bestellt wird, vom Diözesanverwaltungsrat zu einem Bezirk zusammengefasst Vor der Bildung eines Bezirkes sind die beteiligten Kirchengemeinden zu hören. Die Grenzen der Zuständigkeitsbereichs sollen Landkreisgrenzen nicht überschreiten und mit Dekanats¬grenzen übereinstimmen bzw. auf die Seelsorgeeinheiten abgestimmt sein.
Die Übertragung von Betreuungsaufträgen an Verwaltungszentren in Trägerschaft von (Ge¬samt-) Kirchengemeinden erfolgt durch Vereinbarung zwischen der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der beauftragten (Gesamt-) Kirchengemeinde.
Statistik
Derzeit stehen 4 Verwaltungszentren und 9 Verwaltungsaktuariate
in Trägerschaft der Diö¬zese Rottenburg-Stuttgart,
in denen insgesamt 65 Mitarbeiterinnen mit 48,1 Stellenanteilen beschäftigt sind.
Aufgaben
Der Betreuungsauftrag der katholischen Verwaltungszentren umfasst in der Regel folgende Angelegenheiten der Kirchengemeinde:
• die Aufstellung der Haushaltspläne
sowie die Beratung der zuständigen Gremien bei der Verabschiedung der Haushaltspläne.
• die Führung des Sachbuches einschließlich der Erstellung der Jahresrechnung,
• Mithilfe und Beratung in Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten,
• Beratung und Mithilfe bei der Verwaltung des Vermögens,
• Beratung und Vollzug von Verwaltungsgeschäften im Bereich des Personalwesens,
• Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von Baumaßnahmen.
Über die vorgenannten Pflichtaufgaben hinaus können durch schriftliche Vereinbarung von den beteiligten Kirchengemeinden dem katholischen Verwaltungszentrum zusätzliche freiwil¬lige Aufgaben übertragen werden. Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung der kirchli¬chen Aufsichtsbehörde.
Das katholische Verwaltungszentrum handelt bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben im Auftrag der jeweiligen Kirchengemeinde auf der Grundlage der bestehenden kirchlichen und staatlichen Rechtsvorschriften.
Kath. Verwaltungszentrum, Ziegelstraße 14, 73033 Göppingen
Tel.: 07161 9773-10
Fax: 07161 9773-20
|
Georg Kolb |
|
Martina Mühlberger |
Kath. Gesamtkirchenpflege Geislingen,
Überkinger Str. 28, 73312 Geislingen
Tel.: 07331 63095
Fax: 07331 690531

Arno Braunschmid
Gesamtkirchenpfleger
E-Mail
kirchenpflege.geislingen(at)drs.de